Marktdaten Krankenkassen
Die deutschen Krankenkassen sind als Träger der Krankenversicherung ein wichtiger Teil der Gesundheitssystems und der Sozialversicherung.
Historisch gewachsen sind für verschiedene Berufsgruppen spezielle gesetzliche Krankenkassen entstanden:
- Allgemeine Ortskrankenkassen bestehen für abgegrenzte Regionen
- Betriebskrankenkassen, gegründet von Arbeitgebern für mindestens 1.000 Versicherungspflichtigen, auch offen für Betriebsfremde
- Innungskrankenkassen für Handwerker, auch offen für Betriebsfremde
- See-Krankenkasse für Seeleute und ehemalige Seeleute
- Landwirtschaftliche Krankenkassen für in der Landwirtschaft Beschäftigte
- Knappschaft für Arbeitnehmer im Bergbauumfeld
- Ersatzkassen, entstanden aus Selbsthilfevereinigungen mit den Dachverbänden VdAK und AEV.
Darüber hinaus besteht für einen bestimmten Personenkreis die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse (insbesondere für Selbständige, Beamte, Angestellte mit einem Einkommen über der Bemessungsgrenze).
Mit 70,3 Mio Versicherten (Stand 1.8.2004) ist ein Großteil der Bürger in einer der z.Zt. ca. 250 gesetzlichen Krankenkassen versichert.
Die Politik unternimmt insbesondere im Rahmen des "Wettbewerbsstärkungsgesetzes" erhebliche Anstrengungen, um die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen massiv zu senken und damit die Leistungskraft der einzelnen Kassen zu stärken sowie die Unterscheidungen der einzelnen gesetzlichen Kassenarten aufzuweichen, indem die Fussion unterschiedlicher Kassen erleichtert wird. Darüber hinaus wird die private Krankenversicherung gegenwärtig derart reglementiert, dass Sie sich langfristig den gesetzlichen Krankenkassen annähern wird.



